Für die diesjährige Saison (April bis August)

sind wir auf der Suche nach engagierten Mitarbeiter*innen

- auf Basis einer kurzfristigen beschäftigung - für folgende Positionen:

  • Verkäufer*innen für unsere Erdbeerbüdchen

  • Fahrer*innen für den Transport unserer frischen Früchte

  • Einweiser*innen für unsere beliebten Selbstpflückplantagen

Die Voraussetzung für eine Anstellung als Verkäufer*in ist ein Mindestalter von 18 Jahren und als Einweiser ein Mindestalter von 30 Jahren!

 


Was WIR Dir bieten:

  • Arbeiten in einem freundlichen, familären Team
  • Abwechslungsreiche Tätigkeiten an der frischen Luft
  • Faire und pünktliche Bezahlung auf Basis einer kurzfristigen Beschäftigung
  • Eingehende Einarbeitung mit allen Informationen für die Tätigkeit
  • Gratis Erdbeeren an jedem Deiner Arbeitstage
  • Idealer Saisonjob für Schüler*innen, Studierende, Rentner*innen oder als Nebentätigkeit
  • Du bestimmst mit, an welchen Tagen Du arbeitest

 

Was DU mitbringen solltest:

  • Interesse und Freude am Verkauf verschiedener Produkte
  • Spaß an der Arbeit mit Menschen und sicher im Umgang
  • Eine kommunikative, freundliche und fröhliche Art
  • Flexibilität bei den Arbeitszeiten
  • Ruhe und Überblick auch in stressigen Situationen
  • Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit
  • Bereitschaft, auch in Notsituationen kurzfristig einzuspringen
  • Selbstständige sowie Teamorientierte Arbeitsweise und die Motivation, Verantwortung zu übernehmen
  • Ordentliche und zuverlässige Arbeitsweise
  • Freude an der Arbeit im Freien
  • einen Führerschein / Fahrerlaubnis der Klasse B (die Fahrer)
  • Körperliche Leistungsfähigkeit, da die Bulli‘s mit Erdbeerplatten beladen werden müssen (die Fahrer)

Ist eine passende Stelle für dich dabei? Dann freuen wir uns auf deine Bewerbungsunterlagen

per E-Mail an buero@erdbeergrimm.de

 

Bitte lade dir den oben aufgeführten Personalfragebogen herunter und lege ihn deiner Bewerbung bei.

Dieser ist für die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch ausschlaggebend und daher unbedingt erforderlich.


 

*Was ist eine kurzfristig Beschäftigung?

  • Eine kurzfristige Beschäftigung ist eine spezielle Form der Anstellung, die in Deutschland durch das Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt ist. Sie ist vor allem für zeitlich begrenzte Jobs wie Ferienjobs oder Saisonarbeiten geeignet. Die wichtigsten Merkmale sind:
  • zeitlich begrenzte Anstellung, maximal drei Monate am Stück oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr
  • keine spezifische Verdienstgrenze, jedoch müssen die Beschäftigten regulär Lohnsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer zahlen, während sie von Sozialabgaben befreit, sind
  • Die kurzfristige Beschäftigung darf nicht hauptberuflich ausgeübt werden, bzw. die Hauptquelle des Einkommens des Beschäftigten sein

 

*Wer darf als kurzfristig Beschäftigter arbeiten?

  • Vollzeit Studenten
  • Schüler*innen
  • Rentner*innen
  • Hausfrauen *männer
  • Berufstätige (z.B. Auszubildende, Teilzeit- oder Vollzeitkräfte) die eine Nebentätigkeit ausüben möchten
  • FSJ-ler
  • Werkstudenten